Mieter-Tipp
18. |
Jan |
2021 |
Wohngemeinschaft
Ergibt die Auslegung des Mietvertrages, dass der Vermieter einen Vertrag mit einer Wohngemeinschaft geschlossen hat, besteht in der Regel ein Anspruch der Mieter darauf, dass einzelne Mitglieder der Wohngemeinschaft aus dem Vertrag entlassen und neue aufgenommen werden (AG Greifswald – 45 C 39/18).
Ergibt die Auslegung des Mietvertrages, dass der Vermieter einen Vertrag mit einer Wohngemeinschaft geschlossen hat, besteht in der Regel ein Anspruch der Mieter darauf, dass einzelne Mitglieder der Wohngemeinschaft aus dem Vertrag entlassen und neue aufgenommen werden (AG Greifswald – 45 C 39/18).