Mieter-Tipp
05. |
Jan |
2021 |
Jährliche Abrechnung der Betriebskosten
Der Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Betriebskostenabrechnung scheitert nicht daran, dass er in früheren Abrechnungsperioden durch sein Verhalten die Ablesung von in seiner Wohnung befindlichen Zählern erschwert hat (AG Saarbrücken, Urt. v. 5.9.2018 – 3 C 477/17).